h.paul veröffentlichte:"Am 24.11. ist die Gießener Gynäkologin Kristina Hänel wegen eines Verstoßes gegen § 219a StGB vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 1
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h.paul veröffentlichte:"Am 24.11. ist die Gießener Gynäkologin Kristina Hänel wegen eines Verstoßes gegen § 219a StGB vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 1
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